Visa und Genehmigungen

Zur Einreise in ein anderes Land kann ein Visum zu den Voraussetzungen gehören. Für Bürger der Europäischen Union besteht innerhalb der Binnengrenzen der EU und des Schengen-Raumes keine Visumpflicht. Deutsche Staatsbürger können also visumfrei nicht nur in die EU-Länder, sondern für einen gewissen Zeitraum auch in die Schweiz, Island und Norwegen reisen. Auch die oft notwendigen anderen Genehmigungen wie zum Beispiel zur Aufnahme einer Arbeit entfallen innerhalb der EU oder sind eine reine, wiewohl dann verbindliche Formalität. Sehr liberal sind Schweden, das Vereinigte Königreich und Malta, bürokratischer geht es dagegen in Österreich zu. Auf unserer Seite erhalten Sie einen Überblick über Fragen rund ums Visum und die Arbeitserlaubnis. Sie erfahren, wo Deutsche so etwas benötigen, wie sie daran kommen, und welche Unterlagen sie benötigen. Wichtig: Bestimmungen zu Visa und Arbeitsgenehmigungen unterliegen Veränderungen.

Wo brauchen Deutsche ein Visum / eine Arbeitserlaubnis?

Normalerweise würde man jetzt glauben, dass solche Dokumente in allen Staaten abzüglich derer der Europäischen Union und des Schengen-Raumes erforderlich sind. Damit liegt man zwar im Wesentlichen richtig, aber der Teufel steckt wie immer im Detail. So haben einige europäische Staaten Gebiete, für die Sonderregelungen für die Einreise gelten: das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland sind visumfrei, nicht aber die Kronbesitztümer Isle of Man und die britischen Kanalinseln. Auch in einige Nicht-EU-Staaten wie die USA dürfen Deutsche in der Regel ohne Visum einreisen. Komplizierter wird es immer dann, wenn man länger als 90 Tage bleiben und eine Beschäftigung aufnehmen will. Dann werden oft auch in der EU und im Schengen-Raum bestimmte Erlaubnisse gefordert. Natürlich können wir nicht alle Details für alle Länder dieser Welt hier auflisten.

Die Schweiz: Aufenthaltsbewilligungen. Das sind die Ausweise L, B, G oder C, die jeweils regeln, wie lange man in der Schweiz arbeiten darf. Sie werden in dem Kanton beantragt, in dem auch der Wohnort liegt.

Österreich: Anmeldebescheinigung, um einen EU-Lichtbildausweis zu beantragen.

Die USA: Nicht-Einwanderungsvisum mit Arbeitserlaubnis. Je nach Beruf und Qualifikation sind das die Kategorien H-1B, H-2A, H-2B, H-3 und L-1. Vereinigte Arabische Emirate: Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis.

Wie erhalte ich ein Visum / eine Arbeitserlaubnis in den USA?

Um einmal zu illustrieren, dass die Beantragung eines Visums oder einer Arbeitserlaubnis nicht immer einfach ist, haben wir als Beispiel die Vereinigten Staaten von Amerika gewählt. Wer in den USA leben und arbeiten will, benötigt in der Regel ein Nicht-Einwanderungsvisum der Kategorie H oder L und – das ist unumgänglich – einen potentiellen Arbeitgeber, der seinerseits in den USA eine Petition auf eine Arbeitsgenehmigung stellen muss. Erst nach Genehmigung dieser Petition kann das entsprechende Visum beantragt werden.

Dies geschieht bei der US-Botschaft in Berlin oder dem zuständigen Konsulat in Frankfurt am Main oder München. H-1B: Vorübergehende Beschäftigung bis zu sechs Jahre. Voraussetzungen: Hochschulabschluss oder Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten auf ihrem Fachgebiet. Branchen (unter anderem): Naturwissenschaften, Software-Entwicklung, Steuer- und Wirtschaftsprüfung, Architektur, Ingenieurswesen. H-2A: Befristete oder saisonale Beschäftigung in der Landwirtschaft H-2B: Befristete oder saisonale Beschäftigung außerhalb der Landwirtschaft.

Es ist erstmals seit einigen Jahren für Deutsche zugänglich, ist kontingentiert und kann vom 1. Oktober 2017 – 30. September 2018 beantragt werden. H-3: Ausbildung (nicht im medizinischen oder akademischen Bereich) L: Innerbetriebliche Versetzung. Voraussetzung: Man hat innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragstellung in dem Unternehmen gearbeitet. Es gibt aber zahlreiche weitere Kategorien, etwa für Studenten, Au-pairs, Wissenschaftler, Künstler und Sportler. Sobald man weiß, welches Visum man beantragen muss, arbeitet man am besten eine Checkliste ab:

  • Das elektronische Antragsformular für ein Nicht-Eiwanderungsvisum ausfüllen
  • Gebühren bezahlen. Dafür muss man sich zuvor auf der Website des Visa-Dienstleisters anmelden und ein Profil einrichten. Der Dienstleister ist die private Firma CGI Federal, die bei der Visumbeantragung helfen und Informationen geben darf. Ihr findet sie unter ustraveldocs.com/de.
  • Unterlagen bereitlegen
  • Interviewtermin bei der Botschaft /dem Generalkonsulat in Deutschland vereinbaren. Dies geschieht entweder über die Website oder das Callcenter des Visa-Dienstleisters.

Welche Unterlagen brauche ich? Folgende Unterlagen sollten bereitliegen, wenn man das elektronische Antragsformular DS-160 ausfüllt:

  • Personalausweis,
  • Orte, die man in den USA besuchen will (falls zutreffend);
  • Infos zu den letzten fünf Besuchen in den USA und anderen Ländern (falls zutreffend);
  • Lebenslauf;
  • die genehmigte Petition I-129 (vom Arbeitgeber beantragt);
  • Passbild

Zum Interviewtermin mitzubringen sind: Gültiger Reisepass, Bestätigungsseite für das elektronische Antragsformular DS-160 mit Antragsnummer, I-129-Belegnummer, Terminbestätigung. Alle Unterlagen sollen lose in einer Klarsichthülle liegen. Der Reisepass liegt am besten oben. Für andere Länder können neben dem Reisepass andere Unterlagen nötig sein, z.B. Arbeitsvertrag, Heiratsurkunde, Geburtsurkunde.

Worauf muss ich mich einstellen?

Jedes Land hat eigene Verfahren für die Visumvergabe. Die USA haben ein mehrstufiges System für alle erdenklichen Berufsfelder und Personengruppen. Wir haben ja schon darauf hingewiesen, dass der Arbeitgeber in den USA Teil des Antragsverfahrens ist. Man muss warten, bis die Petition I-129 genehmigt worden ist. Das USCIS entscheidet nach Einzelfall, das heißt, es kann durchaus einige Wochen dauern. Daher sollte die Petition so früh wie möglich – am besten sechs Monate vor Arbeitsaufnahme – eingereicht werden. Für das attraktive H-2B wäre es ab April 2017 sinnvoll. Die Visumvergabe selbst kann dann auch noch etwa zwei Monate und länger dauern. Sobald man begriffen hat, welche Schritte man absolvieren muss, ist das Verfahren selbst nicht so kompliziert, wie es aussieht. Mit der Petition hat man ja selber nur wenig zu tun, man muss nur warten. Vor dem Interviewtermin muss man auch keine Angst haben. Man sollte etwa eine Stunde vor dem Termin zur Sicherheitskontrolle erscheinen und dabei elektronische Geräte, Rucksäcke und Taschen zuhause oder im Auto lassen. Das Interview dauert meist nur wenige Minuten, da die Unterlagen vorher am Schalter abgegeben werden und bei Gesprächsbeginn schon bekannt sind. Am Ende des Interviews erfährt man, ob man das Visum erhält, man kann also gegebenenfalls nachhaken. Das Visum selbst wird dann per Post zugesendet.

Was kann passieren, wenn ich ohne Visum /Arbeitserlaubnis arbeite?

Es ist gar keine gute Idee, ohne Visum mit Arbeitserlaubnis in den USA zu arbeiten. Auch nicht unentgeltlich etwa als Praktikant. Wird man erwischt, kann das finanzielle Strafen oder gar die Ausweisung zur Folge haben. Hat man noch mehr Pech, darf man nie wieder in die USA einreisen. Ähnliches trifft natürlich auch auf andere Länder zu, denn Visa-Vergehen können überall hart geahndet werden.  

Erstellungsdatum 26.05.2016
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