Führerschein: Gültigkeit im Ausland

Wer ausgewandert ist, wird sich bald mit bürokratischen Fragen auseinandersetzen müssen. Insbesondere wenn das neue Wohnsitzland nicht der EU angehört, sind das fast immer Fragen der Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung. Eine sehr alltagsnahe Frage, die auch möglichst bald geklärt werden sollte, ist die nach der Gültigkeit des Führerscheins. Denn schließlich möchten Autofahrer sich auch in der neuen Heimat uneingeschränkt von A nach B bewegen können. Deshalb möchten wir von Workwide allen wichtigen Fragen nachgehen, die deutsche Autofahrer im Ausland und ihre Fahrerlaubnis betreffen. Wir wollen klären, wo der deutsche Führerschein gültig ist und wo nicht. Aber auch wo Sie bei Bedarf einen neuen Führerschein erhalten und was Sie bezüglich der Verkehrsregeln im neuen Land beachten sollten.

 

Wo ist mein Führerschein gültig?

Die Frage, wo der in Deutschland erworbene Führerschein gültig ist und wo nicht, richtet sich heutzutage wie bei fast allen bürokratischen Fragen danach, ob das Wohnsitzland der EU angehört oder nicht. Daraus ergeben sich zwei Grundregeln Grundregel 1: Innerhalb aller EU-Mitgliedsstaaten und in Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums EWR (Norwegen, Island, Liechtenstein) ist der deutsche Führerschein fast uneingeschränkt gültig. Die Anerkennung kann lediglich dann verwehrt werden, wenn der Inhaber/die Inhaberin des Führerscheins noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat oder wenn der Führerschein lediglich für die nationalen Klassen L und/oder T gültig ist. Mehr dazu hier!

Grundregel 2: In Staaten, die nicht der EU oder dem EWR angehören, ist die deutsche Fahrerlaubnis nicht oder nur unter gewissen Voraussetzungen gültig. Welche diese Voraussetzungen sind, regelt entweder die nationale Verkehrsbehörde eines Landes oder aber das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968, dass die internationale Standardisierung von Verkehrsregeln vorsah. Unterzeichnet, aber nicht oder nur mit Verzögerung ratifiziert, haben dieses: Costa Rica, Chile, Ecuador, Ghana, Vatikan, Indonesien, Mexiko, Republik Korea, Taiwan (Republik China), Thailand und Venezuela. Die USA haben das Abkommen nicht unterzeichnet, wodurch die deutsche Fahrerlaubnis in den USA grundsätzlich ungültig ist. Im EU-Raum sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein besitzt das Wiener Übereinkommen keinerlei Relevanz mehr, da nach EU-Gesetzgebung der in einem EU-Mitgliedsland erworbene Führerschein ohnehin gültig ist. Die zugelassenen Klassen (A, B, C, D, E) stimmen im Wiener Übereinkommen und der EU-Gesetzgebung überein. Wollen Sie Ihren Führerschein außerhalb der EU verwenden, ergeben sich folgende Szenarien: Die nationale Verkehrsbehörde erkennt die Gültigkeit Ihres Führerscheins nicht an: Führerschein ist nicht gültig! Schon vor dem Abschluss des Wiener Übereinkommens hatten einige Staaten, zu denen heute die USA, Kanada, viele afrikanische Staaten, Australien, Südkorea und Indien, aber auch die meisten heutigen EU-Staaten zählen, ein Abkommen zur Anerkennung des „internationalen Führerscheins“ abgeschlossen. Heutige EU-Staaten mussten sich im Zuge des Gesetzgebung jedoch dem Wiener Übereinkommen anschließen. Als Folge der jeweiligen Abkommen wird der jeweils nach dem anderen Abkommen anerkannte Führerschein für ungültig erklärt, wobei Deutschland diesbezüglich eine Ausnahme darstellt. In den USA wird der deutsche Führerschein in der Regel aus Kulanz dennoch akzeptiert. Daraus folgt: Führerschein nur gültig nach dem Genfer Abkommen über den Kraftfahrzeugverkehr von 1949.

 

Muss ich im Auswanderungsland einen neuen Führerschein machen?

Ob im neuen Wohnsitzland ein neuer Führerschein notwendig ist, richtet sich nach mehreren Faktoren. Es ergeben sich folgende Möglichkeiten:

  • 1. Das Auswanderungsland gehört der EU an

In diesem Falle wird der Führerschein (ausgenommen bei Minderjährigen und in den Klassen L und T) gemäß Wiener Abkommen über den Straßenverkehr und EU-Gesetzgebung uneingeschränkt anerkannt. Allerdings muss er nach Ablauf der Gültigkeit erneuert werden. EU-Führerscheine, die nach dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, haben eine Gültigkeit von 15 Jahren.

  • 2. Der Führerschein wird zwar nach Wiener Übereinkommen, nicht aber nach Genfer Übereinkommen akzeptiert.

In diesem Falle sind Sie entweder auf die Kulanz der Behörden angewiesen oder müssen in Absprache mit den lokalen Verkehrsbehörden einen neuen Führerschein erwerben. In der Regel reicht der deutsche Führerschein als Beleg für die Fahrtüchtigkeit.

  • 3. Das Wohnsitzland akzeptiert weder Führerscheine nach Wiener noch nach Genfer Abkommen (gilt für Brasilien, den Südsudan, Somalia, Äthiopien, Nigeria und China).

Setzen Sie sich in diesem Falle mit den lokalen Verkehrsbehörden auseinander und klären Sie, inwieweit eine Anerkennung Ihres Führerscheins oder der Ersatz durch einen vor Ort gültigen Führerschein möglich bzw. nötig sind.

Wo erhalte ich meinen neuen Führerschein im Ausland?

In der Regel ist der Neuerwerb des Führerscheins bei Umzug ins Ausland nicht nötig, insbesondere wenn das Auswanderungsland ein EU-Land ist. Sollten Sie dennoch gezwungen sein, einen neuen Führerschein zu erwerben, werden die Rahmenbedingungen von den jeweiligen lokalen Verkehrsbehörden festgelegt. Da diese von Land zu Land teilweise sehr stark abweichen, können hier keine Angaben zu einzelnen Ländern gemacht werden. Setzen Sie sich in solch einem Fall mit der zuständigen Verkehrsbehörde im Wohnsitzland in Verbindung und klären Sie etwaige Fragen. Sollten Sie als im Ausland lebende/r Deutsche/r einen neuen deutschen Führerschein erwerben wollen, ist die Anfrage an die KfZ-Behörde zu richten, die den Führerschein zuerst ausgestellt hat.

Neue Verkehrskulturen kennenlernen.

In den meisten Staaten der Welt herrscht Rechtsverkehr. Das bedeutet allerdings nicht unbedingt, dass die Verkehrsregeln mit denen in Deutschland und der Europäischen Union vergleichbar sein müssen. Insbesondere in Ländern außerhalb Europas können unterschiedliche Mentalitäten sich auch in unterschiedlichen Verkehrsregeln widerspiegeln, beispielsweise was Verkehrsschilder, Geschwindigkeiten oder Umgangsformen angeht. In afrikanischen Ländern etwa, so sagt das Klischee, bilden sich ständig lange Staus von Kleinlastern und/oder offenen Transportern, die laut hupen und deren Fahrer wild rufen und gestikulieren, während etwa italienische Autofahrer als berüchtigte Temposünder gelten. Linksverkehr gilt in folgenden Ländern:

  • Bangladesch
  • Bhutan
  • Indien
  • Kenia
  • Lesotho
  • Malawi
  • Mosambik
  • Namibia
  • Nepal
  • Pakistan
  • Sambia
  • Simbabwe
  • Südafrika
  • Swasiland
  • Tansania
  • Thailand
  • Uganda
  • und allen Pazifikstaaten, die zum britischen Commonwealth gehören.

Übung macht den Meister!

Machen Sie sich in jedem Falle mit den lokalen Verkehrsregeln sowie mit Sitten vertraut und fahren Sie nie zu schnell. Sind Verkehrsschilder in fremden Schriftsystemen geschrieben, sollten Sie diese unbedingt gründlich lernen, um sie sofort entschlüsseln zu können. Und wie immer heißt es: Übung macht den Meister!  

Erstellungsdatum 19.05.2016
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