Auswandern mit Hund oder anderen Haustieren

Wenn man die Möglichkeit bekommt im Ausland zu arbeiten, will man vielleicht auch seinen vierbeinigen besten Freund mitnehmen, schließlich gehört er zum Leben dazu und würde traurig sein, wenn er nicht mit darf. Aber geht das denn so einfach? Braucht ein Hund (oder andere Haustiere) einen Reisepass? Und was ist mit der Hundesteuer?

Pass (EU-Heimtierausweis)

Wenn du deinen Hund mit ins Ausland nimmst, braucht er/sie einen gültigen EU-Pass, genau wie Menschen. Die gleichen Regelungen gelten auch für Katzen und Frettchen. Es ist der Beweis dafür, dass das Tier geimpft ist und einen Mikrochip besitzt. Tätowierungen, die vor 2011 vorgenommen wurden sind auch zulässig für den Pass. Der Hundepass, oder Heimtierausweis, wird vom Tierarzt gedruckt, was in der Regel ziemlich schnell geht, vor allem wenn das Tier schon einen Chip hat. Wenn der Hund (oder andere Haustiere) allerdings krank oder verletzt ist, kann es bis zu 6 Monate in Anspruch dauern einen EU-Pass zu bekommen. Die Kosten variieren je nach Region und Rasse, aber in der Regel kostet es nicht mehr als 20€. Im Reisepass stehen außerdem:

  • Name und Adresse des Tierhalters
  • Name, Art, Geschlecht, Rasse des Tieres einschließlich des Geburtsdatum (wenn es denn bekannt ist) und die Farbe des Fells.
  • Microchipnummer und Datum der Implantation mit Angabe der Implantationsstelle.
  • Alle Impfungen mit Gültigkeitsdatum und dem ermächtigten Tierarzt. Hier werden meist auch die kleinen Aufkleber mit dem Impfstoff eingeklebt. Eingetragen werden kann hier auch das Gesundheitszeugnis für den Flug.

ID-Kennzeichnung

Hund schaut aus dem Auto

Um einen Hund zu einem anderen EU-Land oder ein Land mit den EU-Auflagen zu bringen, muss das Tier zuerst mit einem ISO-Mikrochip ausgestattet werden. Wenn dieser Chip bei der Kontrolle an der Grenze nicht lesbar ist, kann es sein, dass der beste Freund nicht mit darf. Der Mikrochip ist mittlerweile Pflicht für reisende Heimtiere. Tätowierungen sind nicht mehr für den Pass zulässig. Eine Ausnahme gilt für Tiere, die eine lesbare zertifizierte Tätowierung haben, die vor dem 3. Juli 2011 gemacht wurde.

Impfungen

Hunde, Katzen und Frettchen müssen gegen Tollwut geimpft sein. Die erste Impfung baut einen Schutz auf. Diese Grundimpfung besteht aus einer oder zwei Spritzen. Das Tier muss ID-markiert und mindestens zwölf Wochen alt sein, um eine Grundimpfung zu erhalten. Die Impfung muss mit einem zugelassenen Impfstoff durchgeführt werden, es müssen mindestens 21 Tage gewartet werden, bevor das Tier nach Erhalt der Grundimpfung reisen darf.

Hunde, die nach Großbritannien, Irland, Finnland und Malta reisen, sollten gegen den Fuchsbandwurm entwurmt werden. Die Behandlung gegen Bandwurm sollte von einem Tierarzt durchgeführt werden und wird im entsprechenden Teil des EU-Pass dokumentiert. Die Behandlung muss innerhalb einer maximalen Dauer von 120 Stunden und mindestens 24 Stunden vor der geplanten Fahrt durchgeführt werden.

Checkliste vor der Reise ins Ausland:

  • Reisepass für das Tier vom Tierarzt fertig stellen lassen
  • Hund (oder andere Haustiere) mit einem Mikrochip ausstatten
  • Hat das Tier irgendwelche Krankheiten oder Parasiten, die vorher behandelt werden müssen?
  • Stimmen alle Kontaktinformationen (nicht, dass die Telefonnummer nicht mehr stimmt falls der Hund weggelaufen ist)?

Jedes Land kann zusätzlich spezielle Regelungen haben. Es ist also wichtig, sich vorab genau zu informieren, was benötigt wird. Für andere Tiere, gelten andere Regelungen. So brauchen Kaninchen zum Beispiel keinen EU Pass, sondern nur einen gelben Impfausweis. Wenn du über deinen neuen Arbeitgeber eine Unterkunft bezahlt bekommst, solltest du vorher sicherstellen, dass Haustiere in der Wohnung erlaubt sind. Sollte das nicht der Fall sein, musst du dich selbst um eine Unterkunft für dich und deinen Liebling kümmern. Um sicherzustellen, dass alle Formalitäten pünktlich zur Abreise geklärt sind, sollte genug Zeit eingeplant werden.

Hundesteuer

Früher war die Hundesteuer in ganz Europa Pflicht, heute wird sie nur noch von wenigen Ländern gefordert. Neben Deutschland und Österreich gibt die Hundesteuer auch in einigen Gemeinden in den Niederlanden. Wer aus Deutschland weg zieht, meldet seinen Hund bei der Gemeinde ab und zahlt danach keine Hundesteuer mehr in Deutschland. Im Zielland angekommen, muss der Hund dann, je nach Landes- bzw. Gemeinderegelungen, am neuen Wohnort angemeldet und Steuern gezahlt werden. Da die Regelungen von der Gemeinde abhängen, lohnt es sich, sich vor Ort zu informieren (für den Umzug aus Deutschland sowie für Zielland).  

Erstellungsdatum 01.06.2017
Teilen auf:
Schnell zum Erfolg
Persönliche Beratung
Top-Arbeitgeber

Nützliche Artikel

Empfohlene Jobs

Entdecke diese Länder

Cookies

Workwide.de benutzt Cookies um die bestmögliche Funktionalität der Webseite bieten zu können. Durch die weitere Anwendung dieser Webseite stimmst du der Verwendung von Cookies zu.