Leben innerhalb oder außerhalb der EU – Für und Wider

Wenn man sich dafür entschieden hat, sein Heimatland zu verlassen, um andernorts einer Beschäftigung nachzugehen, kann man dies entweder in einem Land innerhalb oder außerhalb der Europäischen Union tun. Der Unterschied ist keineswegs trivial. Vieles ist zu erwägen, auch und vielleicht vor allem die persönlichen Umstände.

Wie tief gehen die Bindungen an Familie und Freunde? Wie häufig wird es einen wohl nach Hause ziehen, und mit welchen Kosten wäre dies verbunden? Wie schnell findet man neue Freunde? Auch sollte man in Erwägung ziehen, wie man im Gastland abgesichert ist. Genießt man dort ähnliche Sicherheiten wie in Deutschland? Und wie sieht es mit den Verpflichtungen aus, die man mit seiner Übersiedlung eingeht? Wer glaubt ungeliebte Verpflichtungen ein für alle Mal loszuwerden, könnte auf dem Holzweg sein. Wir wollen dir hier ein paar Hinweise geben, die dir bei der Entscheidung helfen sollen. Letztendlich musst du diese natürlich alleine treffen.

Die Vorteile, Bürger der EU zu sein

Als EU-Bürger genießt man eine Reihe von Vorteilen, für die man nicht viel tun muss. Sie stellen eine Art Geburtsrecht dar. Als Deutscher kann man sich in der EU überall frei bewegen, sich in jedem Mitgliedsstaat niederlassen, arbeiten und lernen. Der Euro ist die gemeinsame Währung in fast allen Ländern der EU, was bequem und preiswert ist, da die Tauschgebühren entfallen. Außerdem ist der Euro sicher und auch in der Finanzkrise der letzten Jahre stabil geblieben. Aber es gibt auch handfeste Vorteile im sozialen Bereich.

Die EU hat Vorschriften zur Koordinierung der Sozialversicherungssysteme beschlossen, die auch in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz gelten. Sie begründen zwar kein einheitliches System, das die Gesetze der Einzelstaaten ersetzt, doch es gewährleistet, dass man den Bürgern des Gastlandes rechtlich gleichgestellt ist. Dazu gehört zuerst eine medizinische Grundversorgung, wenn man im Gastland krank wird. Lebt und arbeitet man länger im Gastland, ist man dort versichert und erhält dieselben Leistungen wie die Bürger dort.

Das betrifft natürlich auch Leistungen bei Mutter- oder Vaterschaftsurlaub, Familienleistungen, und einige Leistungen - die du hoffentlich nicht brauchen wirst - bei Arbeitslosigkeit, für Hinterbliebene sowie Leistungen bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Darüber hinaus gibt es berufliche Vorteile. Schul- und Berufsausbildungszeugnisse werden überall anerkannt, was den Weg zu einem Job ganz schön vereinfachen kann. Vielleicht sollte man auch nicht außer Acht lassen, dass man von jedem EU-Land aus Ruck-Zuck wieder nach Deutschland kommt, wenn man bedenkt, wie weit Länder auf anderen Kontinenten entfernt sein können.

Außerhalb der EU: Vor- und Nachteile

Zieht es einen aber in ein Land, das nicht zur Europäischen Union gehört, sollte man die Vor- und Nachteile gegeneinander abwägen. Zunächst einmal ist man dort das, was hierzulande auch viele Menschen sind: Ausländer. Man muss sich aber trotzdem an die örtlichen Gepflogenheiten und Gesetze halten. Zieht man zum Beispiel nach Dubai, darf man nicht einfach mit einem Partner zusammenleben, man muss vorher heiraten. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht; das ist überall so. Natürlich können andere Gesetze und Regelungen auch von Vorteil sein.

In vielen Ländern gibt es zum Beispiel weniger Vorschriften, was die Sozialversicherungen angeht, man darf sich nach eigenem Ermessen versichern wenn man nicht genug Geld besitzt, hat aber dafür unter Umständen viel geringeren Schutz. Mit einigen Staaten hat Deutschland Abkommen zur sozialen Sicherheit geschlossen, darunter die USA, China, Japan, Korea und Israel. Dies betrifft aber immer nur Teilaspekte. In den USA ist das zum Beispiel die Rente, denn nur sie ist auf föderaler Ebene geregelt, alles andere variiert je nach Bundesstaat. Mit vielen anderen Ländern besteht gar kein Sozialversicherungsabkommen, z. B. den Vereinigten Arabischen Emiraten, Südafrika, Singapur, Russland, Argentinien oder Brasilien.

Außerhalb der EU hat man zumeist auch deutlich höhere Kosten für die dann privat abzuschließende Krankenversicherung. Man sollte sich vorher also unbedingt kundig machen. Ein großer Nachteil kann die benötigte Arbeitserlaubnis bzw. das Visum sein. Die Bearbeitung eines Visumantrags dauert mindestens 6 Monate, oft sogar länger. Außerdem ist in den meisten Ländern die Arbeitserlaubnis an einen Arbeitgeber gebunden. Ohne Arbeitgeber gibt es meist keine Arbeitserlaubnis. Das erschwert die Arbeitssuche zusätzlich, doch mit einer guten Planung und großer Motivation kann auch diese Hürde genommen werden.

Es gibt auch Unternehmen, die einem bei der Beantragung des Visas unterstützen. Falls man irgendwann, warum auch immer, nach Deutschland zurückkehrt, kann es sein, dass bestimmte Ansprüche bereits verfallen sind. So erlöschen Ansprüche auf Erwerbsminderungsschutz und Arbeitslosengeld I nach bestimmten Fristen. Damit wollen wir dir keine Angst machen, im Gegenteil. Nachteile werden oft aufgewogen. Häufig hat man in dem anderen Land einfach bessere Berufschancen. Meist betrifft das – aber nicht nur - junge Akademiker, die in Deutschland keine Anstellung finden und dorthin gehen, wo sie sich entwickeln können. Oder man verdient schlicht und ergreifend mehr. Und was sich gar nicht mehr beziffern lässt, ist der Wert des eigenen Traumes, den man nur leben kann, wenn man sich traut, die Gelegenheiten beim Schopfe zu packen.

Übertragbare Rechte

Generell bleiben die Rentenansprüche erhalten, die man in einem anderen EU-Land und in der Schweiz erarbeitet. Auch für die USA gilt das, weil dazu ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Rechtsansprüche bleiben ebenfalls erhalten, zum Beispiel die auf Unterhalt oder Schmerzensgeld. Was nicht jeder weiß: es gibt auch übertragbare Abos, etwa für die Bahncard. Das muss aber im Vertrag stehen. Innerhalb der EU nimmt man auch sein Recht auf die Teilnahme an Kommunal- und Europawahlen mit, dafür muss man sich in einigen Ländern, so zum Beispiel im Vereinigten Königreich, aber in das örtliche Wählerverzeichnis eintragen. An Bundestagswahlen in Deutschland kann man ebenfalls noch teilnehmen und muss sich dafür einfach nur in der Gemeinde anmelden, in der man zuletzt gemeldet war.

Verpflichtungen, die Sie begleiten

Auch im Gastland muss man bestimmten Verpflichtungen nachkommen. So gibt es unter Umständen Melde-und Anzeigepflichten. Da diese nicht überall gleich sind, tut man gut daran, dies im Vorfeld zu checken. Einige Verpflichtungen nimmt man auch aus Deutschland mit. Solange man etwa im Ausland deutsche Sozialleistungen erhält muss man sich bestimmten Regeln unterwerfen. Wer etwa Arbeitslosengeld II bezieht, unterliegt weiterhin der Melde- und Mitwirkungspflicht und muss Arbeitsangebote des ausländischen Arbeitsamtes annehmen. Wer arbeitsunfähig erkrankt, muss neben den Stellen im Gastland sogar die deutschen Behörden – Arbeitsagentur, Krankenkasse – darüber informieren, also die Bescheinigung des Arztes einreichen.

Sonst verliert man unter Umständen den Anspruch auf Krankengeld. Auch wer keine Sozialleistungen erhält, muss bestimmte Verpflichtungen, die er schon in Deutschland hatte, weiterhin erfüllen. So muss man zum Beispiel Unterhalt für ein Kind zahlen oder Schulden begleichen. Außerdem unterliegt man im neuen Land selbstverständlich immer noch der Steuerpflicht. Man sollte Steuerschulden gegenüber dem deutschen Fiskus unbedingt begleichen, andernfalls kann es zu Problemen kommen, wenn man in der Botschaft seinen Pass erneuern lassen will. Und auch im Land deiner Wahl bist du wieder Steuerbürger. In jedem Fall obliegt dir eines: sich zu informieren! Denn die Rechte, die der jeweilige Bürger hat, unterscheiden sich von Land zu Land, auch innerhalb der EU und können sich ändern.

Zusammenfassung EU (und Island, Liechtenstein, Norwegen, die Schweiz) - Anderes Land (AL) Visum

  • EU: Visumfrei
  • AL: Für längere Aufenthalte immer Visum nötig

Arbeitsgenehmigung

  • EU: Nicht erforderlich
  • AL: erforderlich

Aufenthaltsrecht an Arbeitgeber gebunden?

  • EU: nein
  • AL: ja

Renten

  • EU: Nimmt man mit
  • AL: Wenn ein Abkommen mit dem entsprechenden Land besteht

Rechtsansprüche, etwa auf Unterhalt

  • EU: Gelten weiter
  • AL: Gelten weiter

Währung

  • EU: Fast überall der Euro
  • AL: Andere Währung

Rechtsstatus

  • EU: Den Bürgern des Gastlandes gleichgestellt
  • AL: Oft eingeschränkte Rechte als Ausländer

Zeugnisse

  • EU: In der Regel anerkannt
  • AL: Anerkennen lassen oder keine Anerkennung

Berufschancen / Bezahlung

  • EU: Individuell unterschiedlich
  • AL: Oft größer /höher

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Erstellungsdatum 07.04.2016
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