Arbeitnehmerfreizügigkeit innerhalb der Europäischen Union

Die Arbeitnehmerfreizügigkeit ist ein fundamentaler Bestandteil des für alle EU-Mitgliedsstaaten verbindlichen Unionsrechts und stellt darüber hinaus einen der wichtigsten Grundpfeiler für die Arbeitsweise der Europäischen Union dar. Insbesondere nach dem Zeitalter der Nationalstaaten ist das grenzenlose Reisen innerhalb des Schengenraumes eine unglaubliche Errungenschaft. Als für alle Mitgliedsländer verbindliches Gesetzt garantiert es jedem Unionsbürger, unabhängig von seinem Wohnsitz, in jedem anderen Unionsstaat und ungeachtet seiner Staatsangehörigkeit einem Beruf nachzugehen.

Ebenfalls ungeachtet seiner Nationalität darf jeder Unionsbürger genau wie jeder Staatsangehörige eines jeden Unionsstaates nach einer Arbeit suchen und diese unter den gleichen Bedingungen und bei gleicher Entlohnung ausüben. Als Gesetz zur Arbeitsweise der Europäischen Union ist es in Artikel 45 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union verankert und wird zudem durch Artikel 15 Absatz 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union gewährleistet.

 

Art 45 AEUV: Arbeitnehmerfreizügigkeit – Rechtsgrundlage
EU Flag

Der Artikel 45 AEUV (ex-Artikel 39 EGV) besagt im im Grunde, dass innerhalb der Europäischen Union die Freizügigkeit eines jeden Arbeitnehmers gewährleistet ist. Damit soll verhindert werden, dass es zu irgendeiner unterschiedlichen Behandlung des Arbeitnehmers bei Beschäftigung, Entlohnung und Arbeitsbedingungen kommen kann, die mit seiner anderen Staatsangehörigkeit begründet ist. Diese Gleichbehandlung umfasst natürlich auch steuerliche Abgaben, die im Lande des Arbeitgebers erhoben werden. Damit hat der Arbeitnehmer das Recht sich auf alle ausgeschriebenen Stellen zu bewerben und sich dazu in allen Hoheitsgebieten der Mitgliedstaaten frei zu bewegen. Er darf sich in jedem Mitgliedstaat aufhalten, um nach den dort geltenden Gesetzen und Verwaltungsvorschriften einen Beruf auszuüben. Auch darf er sich nach der Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses weiter in dem entsprechenden Land aufhalten. Es gibt allerdings Ausnahmen bei Beschäftigungen in der öffentlichen Verwaltung.

 

Was bedeutet das in der Praxis?

Eingeschlossen in diese Regelungen sind sowohl Arbeitnehmer, als auch Erwerbslose, sofern diese vorhaben, einen Beruf in einem anderen Unionsstaat zu ergreifen und sich gegebenenfalls dort niederzulassen. Zum Zwecke der Arbeitssuche steht es also jedem EU-Bürger frei sich in jedem andern Unionsstaat niederzulassen und unter den gleichen Bedingungen, die auch für die Einheimischen gelten, nach einem Job Ausschau zu halten. Allerdings ist jeder EU-Bürger ohnehin in jedem Mitgliedsstaat niederlassungsberechtigt, unabhängig davon, ob er auf Jobsuche ist oder auch nicht. Dabei hat er allerdings nur eingeschränkt Recht auf Sozialleistungen.

Für Deutschland gilt nach einem Urteil des Bundessozialgerichtes aus dem Jahre 2015 (Az: B 4 AS 44/15 R und B 4 AS 59/13 R) EU-Ausländer ab einer gewissen Zeit im Wohnland Anspruch auf Sozialleistungen wie etwa Arbeitslosengeld II haben. Jedoch gilt nur der Bürger als Arbeitnehmer, der während eines bestimmten Zeitraumes in einem Anstellungsverhältnis wirtschaftlich aktiv ist und dafür ein Gehalt bezieht. Studenten sind von dieser Regelung ausgenommen und können während ihres Studiums das Arbeitnehmerfreizügigkeitsrecht nicht für sich in Anspruch nehmen.

Aber auch Angehörige eines Drittstaates, wie zum Beispiel Bürger von Nicht-EU-Staaten oder EWR-Staaten können von der Arbeitnehmerfreizügigkeit profitieren. Dieses Recht kann zum Beispiel dann eine große Rolle spielen, wenn eine familiäre Bindung zu einem Unionsbürger besteht. Für die Arbeitgeber auf der anderen Seite sieht die Arbeitnehmerfreizügigkeit vor, dass sie in der Lage sind, Bürger aus allen Mitgliedsstaaten als Arbeitnehmer einzustellen und zu entlohnen.

Dazu müssen nur die Grundsätze der Gleichbehandlung gegenüber einheimischen Arbeitern eingehalten werden. Auch das kann gerade in Ländern mit einem hohen Fachkräftemangel ein enormer Vorteil für die Arbeitgeber sein. Denn wenn in Ländern wie zum Beispiel Spanien ein solcher Mangel herrscht, können ohne größere bürokratische Hürden Arbeitnehmer aus anderen EU-Ländern eingestellt werden. Dadurch können Profite höher ausfallen, es werden mehr Steuern gezahlt und der Staat ist eher in der Lage, Geld in Bildung zu investieren. So können im Endeffekt ausländische Fachkräfte anderen Ländern Vorteile für eigene Fachkräfte bringen.

 

Im Ausland nach einer Arbeit suchen /im Ausland arbeiten – was zu beachten ist

Da laut Artikel 45 AEUV die gleichen Bewerbungsbedingungen für alle Unionsbürger gelten müssen, ist das einzige wirkliche Hindernis, das sich bei der Arbeitssuche ergeben kann, die Sprache, die trotz aller Freizügigkeit einwandfrei beherrscht werden sollte. Bei der europaweiten Arbeitssuche kann beispielsweise das Portal EURES helfen, das von der Europäischen Kommission initiiert wurde. Es stellt den Versuch eines Kooperationsnetzwerks zwischen öffentlichen Verwaltungen, privaten Arbeitsvermittlern und anderen Wirtschaftsakteuren dar. Zu diesem Zwecke bietet EURES Vermittlung zwischen den einzelnen Parteien an und fungiert darüber hinaus als professionelles Jobportal, auf dem Referenzen und Bewerbungen hochgeladen werden können. Darüber hinaus wird auch Beratung durch EURES-Arbeitsmarktberater angeboten. Wer privat nach Arbeit sucht, kann sich beispielsweise bei den tausenden deutschen Unternehmen bewerben, die im EU-Ausland aktiv sind. Am einfachsten sucht du natürlich nach deutschsprachigen Jobs im Ausland bei uns bei Workwide!

 

Im EU-Ausland wohnen

Wer innerhalb des EU-Auslandes umziehen möchte, genießt die gleichen Rechte wie jeder andere Unionsbürger und wird durch sein Recht auf freie Niederlassung nach den Artikeln 49 bis 55 AEUV geschützt. Dadurch hat man allerdings auch die gleichen Nachteile wie alle einheimischen Wohnungssuchenden. Entsprechend schwierig kann sich die Wohnungssuche dann auch gestalten, vor allem, wenn sprachliche Barrieren bestehen. Der gemeinnützige Verein Deutsche im Ausland e.V. stellt auch zum Thema Wohnen im Ausland wichtige Tipps und Informationen sowie Links zu weiterführenden internationalen Wohnungsbörsen bereit. Ansonsten gilt es, sich über lokale Wohnungsbörsen über Wohnungsangebote zu informieren und gegebenenfalls vorab die persönliche Begegnung mit Vermietern/Verkäufern zu suchen.

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Steuervorteile

Beim Umzug innerhalb der europäischen Union kann die steuerliche Belastung je nach Land sinken oder steigen, da in jedem der 29 Mitgliedsstaaten ein eigenes Besteuerungssystem gilt. Osteuropäischen Staaten wird beispielsweise nachgesagt, die Steuern bewusst niedrig zu halten, um als Unternehmensstandorte attraktiver zu werden. Auch die Niederlande gelten vielen als Steueroase, was sich unter anderem in einer Vielzahl sogenannter Briefkastenfirmen zeigt, die nur dem Namen nach ihren Unternehmenssitz im Land haben. Die Europäische Union versucht, den steuerlichen Wettbewerb innerhalb der EU-Staaten durch die sogenannte Steuerharmonisierung, also eine verbindliche Angleichung der Steuern, zu verhindern. Grundsätzlich ergeben sich steuerliche Vorteile jedoch nur bedingt und je nach Land individuell.  

Weiterführende links

ttp://dejure.org/gesetze/AEUV/49.html

http://www.welt.de/politik/deutschland/article149593118/EU-Auslaender-koennen-deutsche-Sozialhilfe-bekommen.html

https://dejure.org/gesetze/AEUV/45.html

https://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitnehmerfreiz%C3%BCgigkeit      

Erstellungsdatum 25.02.2016
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