Selbständig machen im Ausland – Möglichkeiten und Barrieren

Im Ausland arbeiten ist eine Sache, sich dort selbständig machen eine andere. Wer ins Ausland ziehen möchte und seinen Lebensunterhalt mit einer selbständigen Tätigkeit verdienen möchte, stößt möglicherweise auf ein paar mehr Barrieren als diejenigen, die in einem Angestelltenverhältnis arbeiten möchten. Doch nichts ist unmöglich, und dank Globalisierung bieten sich Möglichkeiten wie selten zuvor.

Das Wichtigste: Nicht nur die Geschäftsidee sollte stimmen, sondern auch der gewählte Standort ist ein wichtiger Faktor. Bieten sich in dem Land, in das man auswandern möchte, tatsächlich bessere Absatzchancen für das eigene Produkt? Kann man gegebenenfalls von Steuer- oder anderen Standortvorteilen profitieren? Verfügt man bereits über entsprechende Kundenkontakte und ein gutes Netzwerk im Ausland, das gewinnbringend für die Selbständigkeit ist? Hat man genügend finanzielle Reserven, mit dem der Start im Ausland möglich werden kann?

Trotz möglicher finanzieller Vorteile wie geringere Lebenshaltungskosten im Ausland oder niedrigere Steuersätze kann eine Existenzgründung im Ausland teuer werden. Ohne das nötige Eigenkapital dürfte es schwierig werden, da es mitunter nicht leicht sein wird, die dortigen Banken von der eigenen Geschäftsidee zu überzeugen. Gerade von Ausländern werden höhere Sicherheiten verlangt, nicht nur von Banken. Beispielsweise verlangen Vermieter oft langfristige Vorauszahlungen für die angemieteten Geschäftsräume. Investoren, die die Idee mittragen, wären auf jeden Fall ein wichtiger Baustein für die Existenzgründung, um das geschäftliche Risiko zu minimieren und möglicherweise auch vom Knowhow dort ansässiger Unternehmen zu profitieren.

 

Steuern zahlen – aber in welchem Land?

Wer als Deutscher im Ausland arbeitet, muss natürlich auch Steuern zahlen – aber wo? Hier kommt es zum einen darauf an, wo man seinen Wohnsitz oder sein Gewerbe angemeldet hat und wo die Leistung erbracht wird. Das sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen besagt, dass man nur in einem Land Steuern zahlen muss, auch, wenn sie in mehr als einem Land Einkünfte erzielen. Freiberufler, die kein Gewerbe anmelden müssen, arbeiten oft im Homeoffice, daher gilt für Sie der Wohnsitz als Beschäftigungsort. Es ist aber durchaus möglich, auch eine andere Betriebsstätte zu wählen, was meist bei Rechtsanwälten oder Steuerberatern der Fall ist, die sich oft auch mit anderen zusammenschließen oder sich ein Büro teilen. Ähnlich ist es bei Gewerbetreibenden, auch hier wird da versteuert, wo das Gewerbe ihren Sitz hat und die Arbeit ausgeführt wird. Wohnt aber der Inhaber oder Geschäftsführer eines im Ausland angemeldeten Gewerbes weiterhin in Deutschland, kann dieser auch weiterhin in Deutschland einkommensteuerpflichtig sein. Hier kommt es mitunter darauf an, wo die Einnahmen erzielt werden und von wo das Unternehmen gesteuert wird. Da es hier einige Stolperfallen zu beachten gilt, sollte man sich von einem Steuerberater ausführlich beraten lassen. Oft können bestimmte Konstellationen zu erheblichen Steuereinsparungen führen, wenn sie richtig umgesetzt werden.

 

Sozialversicherungen – in Deutschland am besten abgesichert

Auch wenn es im Ausland oft Steuervergünstigungen gibt, sind die Sozialleistungen meist nicht so gut wie in Deutschland. Wer seinen Wohnsitz in Deutschland behält, kann weiterhin auch in die deutsche Rentenversicherung einzahlen und auch in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert werden. Jedoch sind die gesetzlichen Renten- und Krankenversicherungen in Deutschland für Selbständige oft keine gute Wahl, da der gegenüber Angestellten die vollen Beiträge gezahlt werden müssen, die nach Bemessungsgrenzen für Selbständige berechnet werden. Oft sorgen Selbständige in Deutschland selbst für die Rente vor und schließen eine private Krankenversicherung ab. Insofern können auch Selbständige im Ausland eine entsprechende private Auslandskrankenversicherung oder eine internationale Krankenversicherung abschließen und selbst etwas für die Rente zurücklegen. 

 

Außendarstellung des Unternehmens – Unterschiede im Ausland

Werbung für das eigene Unternehmen und eine repräsentative Außendarstellung sind oft maßgebend bei Existenzgründungen. Auch hier gibt es im Ausland oft andere Gepflogenheiten und gesetzliche Bestimmungen als in Deutschland. Allein das Thema Datenschutz hat in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen. Da es inzwischen mit der Europäischen Datenschutzgrundverordnung eine einheitliche Regelung für alle EU-Länder gibt, gelten auch im europäischen Ausland die Regelungen, die man aus Deutschland bereits kennt. In anderen Ländern wird das Thema Datenschutz oft nicht so streng gehandhabt, wer jedoch auch mit Kunden aus der EU spekuliert, sollte die europäischen Gesetzgebungen auf jeden Fall im Auge behalten. Auch Patentanmeldungen und Markenschutz sind wichtige Themen, die man grenzüberschreitend behandeln sollte, ansonsten kann es sein, dass ein Patent oder ein Markenname, dass nur in einem Land angemeldet wurde, in einem anderen Land kopiert wird.

Unabhängig von Gesetzen sind es manchmal auch nur kleine optische Unterschiede, die eine Darstellung ausmachen. So kann eine Webseite in den USA ganz anders aufbereitet sein als eine in Deutschland. Hierzulande stehen oft weitaus mehr Informationen auf Firmenwebseiten bereit, während gerade junge Startups in den USA ihre Kunden mit One Pagern und kurzen, knappen Slogans locken. Auch die Gestaltung von Printmedien und Visitenkarten kann sich von denen in Deutschland unterscheiden. Die Schreibweise von Adressen wird in anderen Ländern oft anders gehandhabt als in Deutschland, die Angabe der Telefonnummer, E-Mail und Webseite ist davon ebenfalls betroffen. Auch bei den Schriftarten gibt es in verschiedenen Ländern jeweils andere Vorlieben. Gerade im asiatischen Raum werden nicht nur andere Schriftzeichen verwendet, auch die Schriftarten und Farben werden meist anders gewählt als im europäischen Raum. Da viele Anbieter von Werbemitteln ihre Produkte online anbieten und dabei eine individuelle Gestaltung ermöglichen, sind die Möglichkeiten der Gestaltung nahezu unbegrenzt.

 

Rahmenbedingungen

In jedem Land gelten andere Gesetzbebungen für Selbständige. So unterscheiden sich die Gesellschaftsformen von Land zu Land, viele sind aber auch mit denen in Deutschland vergleichbar. Wichtig ist aber in jedem Fall eine Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis im jeweiligen Land. In den USA ist es relativ einfach, ein Unternehmen zu gründen, Vieles kann sogar online erledigt werden. Laut US-Wirtschaftsrecht gibt es unter anderem folgende Rechtsformen:

  • Sole Proprietorship
  • Partnerships
  • Limited Partnership (LP) oder General Partnership (GP)

Das Haftungsrisiko ist bei jeder Gesellschaftsform anders geregelt, hierüber sollte man sich ausführlich informieren. Innerhalb der EU sollen die Regelungen zu Unternehmensgründungen harmonisiert und somit EU-weit vereinheitlicht werden. Eine Aufenthaltsgenehmigung und Arbeitserlaubnis benötigt man als Deutscher im EU-Ausland jedoch nicht.

Erstellungsdatum 25.07.2022
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