Vorsorgemaßnahmen für Freiberufler: Jetzt schon an später denken

Vor allem Selbständige und Freiberufler sind häufig von Altersarmut bedroht. Der aktuelle Koalitionsvertrag CDU/CSU und SPD will dem entgegenwirken und sieht eine Altersvorsorgepflicht für Selbständige vor. Grundsätzlich sollte hier jeder selbstverantwortlich handeln und Maßnahmen zur Absicherung treffen. Dabei gibt es ganz unterschiedliche Möglichkeiten.  

Eigentlich sollte der entsprechende Gesetzesentwurf Ende 2019 vorliegen, doch dann wurde die Umsetzung auf unbestimmte Zeit verschoben. Das bedeutet aber nicht, dass das Thema an Brisanz verloren hat. Im Gegenteil: Nur wenige Freiberufler und Selbständige treffen Vorsorgemaßnahmen. Dabei ist eine gute Vorsorge nicht erst für später, sondern bereits während der Berufstätigkeit von großer Bedeutung. Denn im Gegensatz zu einem Arbeitnehmer oder sogar Beamten, sind Freiberufler deutlich schlechter abgesichert, wenn sie beispielsweise arbeitsunfähig werden oder ins Rentenalter kommen.

Doch das muss nicht sein, denn es gibt viele Möglichkeiten, um sich auch in der Selbständigkeit ausreichend abzusichern und somit für das Alter oder für schwierige Lebenssituationen vorzusorgen. Das gilt auch für Phasen, in denen beispielsweise die Aufträge ausbleiben oder ein Gerichtsverfahren droht. Worauf also müssen Freiberufler bei ihrer Vorsorge achten und welche Maßnahmen sind empfehlenswert?

 

Warum Vorsorge für Freiberufler so wichtig ist

Prinzipiell ist ein Freiberufler nicht verpflichtet, in eine Rentenkasse oder andere Vorsorgemaßnahmen einzubezahlen. Allerdings führte das in der Vergangenheit dazu, dass vor allem jene Berufsgruppen, die ein eher geringes Einkommen hatten, sich dieses Geld „sparen“ wollten und somit überhaupt nicht vorsorgten. Hinzu kommen Schwankungen beim Einkommen, welche es für Selbständige umso schwieriger machen, eine regelmäßige Summe für ihre (Alters-) Vorsorge auf die Seite zu bringen.

Als Konsequenz droht Freiberuflern, aber auch vielen anderen Selbständigen, deutlich häufiger die Altersarmut als Angestellten. Rund 2,2 Millionen Einzelunternehmen bzw. Soloselbständige und Freiberufler gibt es in Deutschland. Theoretisch könnten sie alle sich freiwillig über die gesetzliche Rentenkasse versichern, denn freiwillige Beiträge sind unabhängig von der Arbeitssituation möglich. Allerdings nehmen nur etwa 216.000 Personen in Deutschland diese Option in Anspruch. Hinzu kommen circa 314.000 Selbständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind.

Es gibt demnach Ausnahmefälle, in welchen eine Versicherungspflicht bestehen kann, obwohl derjenige selbständig arbeitet. Betroffen sind hiervon die Künstler und Publizisten im Rahmen der Künstlersozialkasse, aber auch viele Handwerker, zum Beispiel

  • Maurer,
  • Betonbauer,
  • Ofen- und
  • Luftheizungsbauer.

Bleiben also noch knapp zwei Millionen Freiberufler und Co übrig, die nicht vorgesorgt haben – oder zumindest nicht über die gesetzliche Rentenversicherung.

 

Für eine bessere Rente: die Altersvorsorge

In den meisten Berufsgruppen gibt es demnach (noch) keine gesetzliche Regelung oder Pflicht, wenn es um die Altersvorsorge geht – mit den genannten Ausnahmen. Allerdings besteht die Möglichkeit, eine „Versicherungspflicht auf Antrag“ zu erwirken. Das ist in den ersten fünf Jahren der Selbständigkeit möglich und bringt viele Vorteile mit sich:

  • Die Freiberufler zwingen sich sozusagen selbst zur regelmäßigen Einzahlung in die Rentenversicherung und haben dadurch im Alter mehr Geld zur Verfügung als die meisten freiwillig oder nicht Versicherten. Das bedeutet zwar Einbußen bei der finanziellen Flexibilität, aber auch einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente, auf Reha, die Riester-Rente sowie die Grundrente.
  • Weiterhin bedeutet die Antragspflichtversicherung eine erweiterte Hartz-IV- und Pfändungssicherheit sowie ein Rentenplus für die Versicherten, welche in den neuen Bundesländern wohnen.
  • Zudem ist eine gewisse Flexibilität möglich, denn die Beiträge zur Pflichtversicherung können jeweils an der letzten Einkommensteuererklärung ausgerichtet werden. Das bedeutet geringere Kosten, wenn das Vorjahr weniger gut lief – sozusagen eine verzögerte Ersparnis. Wer also ausreichend finanziellen Puffer hat, für den dürften die Rentenzahlungen kein Problem darstellen, sondern die Vorzüge überwiegen.

Außerdem gibt es eine weitere Ausnahme, nämlich die Angehörigen freier Kammerberufe, für welche die Mitgliedschaft im berufsständischen Vorsorgewerk vorgeschrieben ist. Sie ersetzt die gesetzliche Rente und wird auf landesrechtlicher Grundlage umgesetzt.

Betroffen sind zum Beispiel Ärzte, Notare, Architekten, Steuerberater, Apotheker oder Rechtsanwälte sowie viele weitere Berufe, die als Freiberufler ausgeübt werden können beziehungsweise müssen. Die Vorsorge umfasst in diesem Fall nicht nur die Rente, sondern auch die Fälle der Berufsunfähigkeit oder Hinterbliebenenversorgung.

Auf die eine oder andere Art und Weise, hat also jeder Freiberufler die Möglichkeit, seine Rente zu sichern – sei es freiwillig, verpflichtend oder per Antragspflichtversicherung.

 

Maßnahmen zur Altersvorsorge: die Möglichkeiten

Doch die gesetzliche Rentenversicherung beziehungsweise ihre berufsspezifischen Alternativen sind längst nicht die einzige Möglichkeit, um als Freiberufler für das Alter vorzusorgen. Zusätzlich oder stattdessen können sie weitere Optionen nutzen, zum Beispiel die Rürup-Rente. Hierbei handelt es sich um die Basisrente speziell für Selbständige, die staatliche gefördert wird und somit ähnlich funktioniert wie die Riester-Rente.

Letztere können Freiberufler ebenfalls nutzen, sofern sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Dabei ist es unerheblich, ob diese Pflichtversicherung freiwillig oder gezwungenermaßen in Anspruch genommen wird.

Sowohl bei der Rürup- als auch bei der Riester-Rente werden die Versicherten vom Staat unterstützt. Allerdings gibt es Unterschiede, wenn es um die Art der Förderung und die Auszahlungsform geht. 

Natürlich können Selbständige stattdessen oder zusätzlich eine private Rentenversicherung abschließen. Aber auch Immobilien erfreuen sich als Vorsorge großer Beliebtheit. Viele Freiberufler oder Gewerbetreibende kaufen also Wohnungen oder Häuser, um diese anschließend zu vermieten oder eines Tages wieder zu einem höheren Preis zu verkaufen.

Allerdings sollte jedem bewusst sein, dass das nicht nur viel Arbeit bedeutet, sondern auch ein gewisses Risiko. Zudem bedarf jede Immobilie einer ausreichenden Liquidität, um beispielsweise laufende Kosten und notwendige Renovierungen bezahlen zu können. Eine weitere Hürde besteht in der Kreditaufnahme, denn die Banken geben Freiberuflern meist nur eine geringe Kreditsumme, sodass die Immobilie größtenteils eigenfinanziert werden muss. Es handelt sich somit um ein Modell, das nur für die Besserverdiener unter den Freiberuflern infrage kommt.

Alternativ werden gerne Aktien und ETFs (börsengehandelte Investmentfonds) genutzt, um das eigene Geld anzulegen – auch, aber nicht ausschließlich, für die eigene Rente. Während ETFs eher längerfristig gehandelt werden und somit eine hervorragende Altersvorsorge darstellen können, lässt sich der Aktienhandel auch für eine kurz- bis mittelfristige Geldanlage nutzen, um eine attraktive Rendite zu erzielen, was in den aktuellen Niedrigzinszeiten umso wichtiger ist.

Allerdings ist hier ebenfalls ein gewisses Know‑how gefragt und zudem bringen die Aktien sowie ETFs stets ein gewisses Risiko mit sich. Es handelt sich somit nicht um die sicherste Form der Geldanlage. Aus diesem Grund empfehlen Experten, sich nicht ausschließlich für eines der genannten Modelle zu entscheiden, sondern eine Mischung zu finden und somit ein Portfolio zu erstellen, das im individuellen Fall die beste Kombination aus Sicherheit und Rendite bietet. Auch weitere Optionen zur Geldanlage wie jene in Edelmetalle sind dabei natürlich möglich.

 

Die Existenz sichern – nicht erst im Alter

Vorsorge ist aber kein Thema, welches nur das Alter betrifft. Stattdessen können bereits vor der Rente gewisse Situationen eintreten, in welchen eine solche Vorsorge wichtig wird. Dabei handelt es sich zum Beispiel um den Krankheitsfall, der für den Freiberufler einen vollständigen Ausfall des Einkommens bedeuten kann.

Handelt es sich nur um ein oder zwei Wochen, stellt dies meist weniger ein Problem dar. Doch wer für einen längeren Zeitraum, vielleicht sogar dauerhaft, aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann, sieht schnell seine Existenz bedroht. Hinzu kommt das Risiko, dass eines Tages die Aufträge ausbleiben oder ein Kunde den Freiberufler verklagt, weil er vielleicht einen Fehler gemacht hat. Vielfältige Szenarien sind denkbar und alles andere als eine Seltenheit.

Aus diesem Grund besteht in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht, die auch für Selbständige jeder Art gilt. Freiberufler genießen dabei den Vorteil, unabhängig von ihrem Einkommen zwischen der privaten und der gesetzlichen Krankenversicherung wählen zu können. Sie können also durchaus der gesetzlichen Krankenversicherung beitreten, müssen sie aber nicht.

Das gilt auch für jene Berufsgruppen, die in der Künstlersozialkasse pflichtversichert sind. Welche der beiden Varianten besser ist, lässt sich nicht pauschal sagen. Sie beide bringen ihre Vorteile mit sich und sind stets auch abhängig von der individuellen Situationen wie der Krankengeschichte. Zusätzlich kann und sollte jeder Selbständige weitere Versicherungen abschließen, um auch andere „Notfallsituationen“ oder individuelle Risiken abzusichern.

 

Die Berufsunfähigkeitsversicherung

Nicht in jedem Fall leistet die Krankenversicherung ein Krankengeld, wenn der selbständige Versicherte arbeitsunfähig wird. Dies hängt vom individuellen Tarif ab. Falls doch, so wird dieses aber nur für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gezahlt. Wer noch länger krank ist, vielleicht sogar aufgrund einer Verletzung oder Erkrankung nie wieder in seinem bisherigen Beruf (beziehungsweise überhaupt nicht mehr) arbeiten kann, hat somit anschließend kein Einkommen mehr.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung gilt daher als eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt, um die eigene Existenz vor dem Renteneintritt abzusichern – nicht nur für Selbständige, sondern ebenso für Angestellte.

Rund jeder vierte Berufstätige wird vor Erreichen des Rentenalters berufsunfähig, so die aktuellen Statistiken. Manchmal handelt es sich dabei um eine vollständige Berufsunfähigkeit, in anderen Fällen kann nur noch in Teilzeit oder in einem anderen Beruf gearbeitet werden. Zudem kann die Berufsunfähigkeit für immer oder nur einen gewissen Zeitraum bestehen. So vielfältig wie die Szenarien sind daher auch die Versicherungsmöglichkeiten. Unterschieden wird erst einmal zwischen der

  1. Erwerbsminderungsrente: Wer mindestens fünf Jahre vor Beginn der Erwerbsminderung in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert war und für mindestens drei Jahre seine Pflichtbeiträge gezahlt hat, besitzt Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente. Viele Freiberufler fallen also an dieser Stelle durch das Raster. Zudem beträgt die Erwerbsminderungsrente maximal 30 Prozent des letzten Bruttoeinkommens vor der Selbständigkeit – ein Betrag, der nur selten zum Leben ausreicht.
  2. Erwerbsunfähigkeitsversicherung: Der Erwerbsunfähigkeitsversicherung (kurz EU) spring ein, wenn der Freiberufler nicht mehr oder nur stark eingeschränkt am Berufsleben teilnehmen kann, aufgrund von physischen oder psychischen Beschwerden. Allerdings gilt das nur, wenn die Arbeit in keinem anderen Beruf mehr möglich ist. Eine sogenannte abstrakte Verweisung ist also zulässig.
  3. Berufsunfähigkeitsversicherung: Die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) leistet hingegen, sobald der Freiberufler seinen versicherten Beruf nicht mehr oder nur noch teilweise ausüben kann – selbst, wenn eine andere Tätigkeit problemlos machbar wäre. Eine abstrakte Verweisung ist hier also nicht möglich.

Letzteres muss aber unbedingt im Vertrag festgehalten werden, denn es gibt durchaus Versicherer und Tarife, die auch bei der BU die abstrakte Verweisung erlauben. Prinzipiell ist die Berufsunfähigkeitsversicherung zwar teurer, leistet aber schneller und mehr als die EU. Die jeweils vereinbarten Leistungen bieten somit eine wichtige Sicherheit. Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist somit nur vorzuziehen, wenn der Freiberufler keine BU abschließen kann oder nicht die finanziellen Mittel dafür hat – sozusagen als absolute Grundabsicherung.

Jeder Freiberufler sollte daher, wenn möglich, eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, und zwar lieber früher als später. Denn sie bedarf einer umfassenden Gesundheitsprüfung und wer bis zu den ersten Beschwerden wartet, erhält möglicherweise keinen Vertrag mehr oder nur mit Ausschlussklauseln.

Zudem gibt es neben der abstrakten Verweisung noch weitere wichtige Dinge, auf die es beim Abschluss der BU zu achten gilt, damit sie den bestmöglichen Schutz darstellt. Neben den allgemeinen Grundlagen, die bei der Berufsunfähigkeitsversicherung für jeden Versicherungsnehmer gelten, gibt es dabei für Selbständige eine Besonderheit:

Wenn Freiberufler eine BU abschließen, ist zusätzlich wichtig, dass ein Verzicht auf die Umgestaltung des Betriebs vereinbart wird. Das bedeutet: Selbständige mit einem eigenen Unternehmen müssen im Fall einer Berufsunfähigkeit ihren Betrieb nicht so umgestalten, dass er fortan auf einer Tätigkeit basiert, die der Versicherte noch ausüben kann. Eine Vereinbarung also, die der abstrakten Verweisung ähnelt, aber noch einmal gesondert getroffen werden muss, um im Leistungsfall keinen (gerichtlichen) Streit zu riskieren.

 

Die Rechtsschutzversicherung

Mit dem Gericht ist ein wichtiges Stichwort gefallen. Leider lässt sich nämlich in der Selbständigkeit niemals ausschließen, dass es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung mit solchen Versicherungen, aber auch Kunden oder Geschäftspartnern Co kommt. Aus diesem Grund stellt die Rechtsschutzversicherung für jeden Freiberufler einen weiteren wichtigen Baustein der individuellen Vorsorge dar – auch, wenn es sich nicht um eine klassische Vorsorge im eigentlichen Sinne handelt.

Wichtig ist natürlich, dass in der Police das Unternehmen explizit mitversichert ist (dedizierter Berufsrechtsschutz), wodurch sie deutlich teurer ist als die rein private Rechtsschutzversicherung. Dennoch sollten Selbständige hier nicht an der falschen Stelle sparen. Jeder sollte sich zu diesem Schutz umfassend informieren und eine passende Absicherung zu den individuellen Bedürfnissen aussuchen.  

Die Haftpflichtversicherung

Keine klassische Vorsorge, aber ebenso unverzichtbar, ist auch die Haftpflichtversicherung. Denn eine Rechtsschutzversicherung übernimmt zwar im Fall der Fälle die Kosten für Anwalt und Gericht – nicht aber die Strafe, falls der Freiberufler den Prozess verliert. Aus diesem Grund ist eine Haftpflichtversicherung eine der wichtigsten Grundlagen, um sich als Freiberufler vor dem finanziellen Ruin zu schützen.

Dabei kann es sich auch um die Privathaftpflichtversicherung handeln – ebenso wie bei allen Menschen, unabhängig von ihrer beruflichen Situation. Doch es gibt noch viele weitere Arten von Haftpflichtversicherungen wie die Kfz- oder Hundehalterhaftpflichtversicherung. Wer welche Versicherung braucht, hängt somit von der individuellen Situation ab. Für Selbständige bedeutet das, dass sie zusätzlich eine Betriebshaftpflichtversicherung benötigen. Diese Form der gewerblichen Versicherung greift bei folgenden Fällen:

  • Ein Mitarbeiter, Geschäftskunde oder eine dritte Person verletzt sich auf dem Betriebsgelände.
  • Während der Arbeit wird Eigentum beschädigt.
  • Der Inhaber oder ein Mitarbeiter verursachte einen Schaden am Eigentum eines Dritten.
  • u. v. m.

Es sind viele Szenarien denkbar, doch die Betriebshaftpflichtversicherung greift prinzipiell nur bei Schäden rund um die Betriebsstätte, die Produkte oder die betrieblichen Tätigkeiten. Zudem übernimmt sie dabei ausschließlich Kosten, welche durch Sach-, Vermögens- oder Personenschäden entstehen.

Sie stellt somit eine wichtige Grundlage für eine umfassende Absicherung dar, reicht aber vor allem für Freiberufler oftmals nicht aus. Schließlich arbeiten diese in den meisten Fällen alleine und direkt im Unternehmen des Kunden oder aus dem Homeoffice. Sie brauchen daher zwar eine Betriebshaftpflichtversicherung, jedoch kommt diese für sie eher selten zum Tragen.

Zusätzlich empfiehlt sich für Freiberufler daher die spezielle Berufshaftpflichtversicherung. Häufig können die beiden Verträge als Kombination abgeschlossen werden, sprich die Berufs- ergänzt die Betriebshaftpflichtversicherung. Der Unterschied liegt darin, dass diese auch greift, wenn ein Schaden durch einen Fehler des Freiberuflers entsteht. Vor allem Einzelpersonen mit hohem Berufsrisiko, die als Freiberufler, Gewerbetreibende oder andere Solo-Selbständige arbeiten, können sich dadurch vor Schadensersatzforderungen schützen.

Angenommen, der Freiberufler verletzt mit seiner Arbeit die Urheberrechte an einem Bild und sein Kunde wird dafür abgemahnt, so kann die Berufshaftpflichtversicherung einspringen. Ebenso, wenn beispielsweise eine falsche Entscheidung getroffen wird, weil ein Steuerberater eine falsche Empfehlung herausgegeben hat. Solche Klagen sind keine Seltenheit und können Forderungen in sechsstelliger Höhe nach sich ziehen – oder sogar mehr.

Die bestmögliche Absicherung im rechtlichen Sinne bietet somit die Kombination aus der Betriebs- sowie Berufshaftpflichtversicherung und einer Rechtsschutzversicherung, zumindest in beruflicher Hinsicht. Der Vorteil an solchen gewerblichen Versicherungen, ebenso wie bei einigen der vorgestellten Vorsorgemaßnahmen, ist, dass diese unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden können.

 

Steuerliche Vorteile sichern als Freiberufler


 

Jeder kann in seiner Steuererklärung nämlich die Ausgaben für gewisse Versicherungen geltend machen. Dazu gehören alle Policen, welche der Absicherung des Einkommens sowie der Gesundheitsvorsorge dienen. Vor allem im Bereich der Renten- und Krankenversicherungen, aber auch der Berufsunfähigkeits- oder Haftpflichtversicherungen sind also steuerliche Vorteile möglich – auch für Freiberufler.

Zusätzlich können Versicherungen abgesetzt werden, die dem Beruf dienen, also ebenfalls die Berufshaftpflichtversicherung. Demgegenüber können Sachversicherungen nicht von der Steuer abgesetzt werden.

Das klingt auf den ersten Blick simpel, ist es auf den zweiten Blick aber leider nicht. Denn es ist genau geregelt, welche Versicherungen wie und bis zu welchem Betrag steuerlich geltend gemacht werden können. Erst einmal werden folgende zwei Arten unterschieden:

  1. Werbungskosten stehen in direkter Verbindung zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit. Hierunter fallen zum Beispiel die Berufshaftpflichtversicherung, die Rechtsschutzversicherung, sofern der Beruf mitversichert ist, sowie die Unfallversicherung für beruflich veranlasste Unfälle.
  2. Sonderausgaben entstehen hingegen im privaten Bereich und damit unabhängig vom Beruf. Sie umfassen für Freiberufler zum Beispiel die Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung oder auch die Riester-Rente – um nur einige von vielen Optionen in diesem Bereich zu nennen.

Allerdings müssen Freiberufler beachten, dass sie insgesamt nur eine Summe von 2.800 Euro pro Jahr für Vorsorgebeiträge steuerlich geltend machen können. Doch keine Regel ohne Ausnahme: So kann die steuerliche Entlastung beispielsweise erhöht werden, indem die Berufsunfähigkeitsversicherung im Rahmen einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BUZ) abgeschlossen wird. Dann handelt es sich nämlich um eine andere Vorsorgeform und somit erhöhen sich die steuerlich absetzbaren Beträge um ein Vielfaches.

Weitere „Tricks“ gibt es bei der staatlich geförderten Altersvorsorge, zum Beispiel durch die Kombination von Rürup-Rente und Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn wer in eine solche staatlich geförderte Altersvorsorge investiert, profitiert von einem höheren Betrag, der sich insgesamt steuerlich absetzen lässt. Statt der 1.900 Euro (Alleinstehende) bzw. 2.800 Euro (verheiratete Freelancer) können dann sogar bis zu 20.000 Euro bzw. 40.000 Euro geltend gemacht werden.

Wichtig in diesem Zusammenhang ist übrigens noch das folgende Detail:

Wer tatsächlich von einer Berufsunfähigkeit betroffen ist und die entsprechende Rente aus der Versicherung bezieht, muss diese Zahlungen ebenfalls bei der Steuererklärung angeben, da sie als Einkommen zählen. Die BU-Rente fällt damit unter Umständen real noch etwas niedriger aus.

Fazit

Wenn es um die Vorsorge geht, handelt es sich also um ein komplexes Thema – vor allem für Freiberufler. Gleichzeitig ist es aber eines der wichtigsten Themen, um die eigene Existenz jetzt sowie in Zukunft zu sichern. Jeder Freiberufler sollte sich daher von Beginn an um seine Vorsorge kümmern, sei es für das Alter, die Berufsunfähigkeit oder weitere Risiken.

Sinnvoll kann außerdem sein, die Maßnahmen mit dem Steuerberater zu besprechen, um das Meiste aus den Versicherungen sowie Vorsorgeaufwendungen herauszuholen. Wer also vernünftig an die Sache herangeht und nicht nur auf ein Pferd setzt, kann optimistisch in die Zukunft blicken.

Erstellungsdatum 05.09.2022
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