Rentenversicherung im Ausland

Viele Menschen träumen vom Leben und Arbeiten im Ausland. Das Abenteuer ruft, alles erscheint neu, anders und spannend. Gedanken zur Rentenversicherung? Klingt erstmal sehr ernüchternd und alles andere als spannend. Ob im In- oder Ausland: Für Arbeitnehmer gilt, sich immer früher als später mit den Fragen der Altersvorsorge zu beschäftigen. Wer für längere Zeit im Ausland leben und dort auch arbeiten möchte, muss außerdem noch viele weitere Formalitäten beachten. Wir verraten dir alles, wie es sich mit der Rentenversicherung innerhalb und außerhalb der Europäischen Union verhält, in welchem Zusammenhang Teilrenten von Bedeutung sind und welche privaten Vorsorgemöglichkeiten sich bieten, um im Alter sicherzustellen, dass du deinen Ruhestand sorgenfrei genießen kannst.

Rentenversicherung innerhalb der EU

Die Sozialversicherungssysteme der einzelnen EU-Staaten sind im Allgemeinen sehr verschieden. Da ein Arbeitnehmer, der sein Heimatland verlässt, sich aber weiterhin in der Europäischen Union aufhält und dort auch arbeitet, aber keine Nachteile haben soll, gibt es innerhalb der EU internationale Bestimmungen, die den angemessenen Rentenanspruch sichern. Diese Bestimmungen sind verpflichtend für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, gelten außerdem auch für einige Nicht-EU-Staaten, darunter die Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwegen.

Berechnung

Für Arbeitnehmer wird der Begriff der Teilrenten an dieser Stelle wichtig, denn Renten können aus verschiedenen Ländern bezogen werden. Die Jahre der Berufstätigkeit werden zusammengezählt, die später ausgezahlten Teilrenten unterliegen aber den Bestimmungen des jeweiligen Landes, können also beispielsweise einmal aus den deutschen Bestimmungen, für die Zeit, in der der Arbeitnehmer in Deutschland erwerbstätig war, und aus denen eines anderen EU-Landes mit anderen Regelungen bestehen. Es besteht also ein Unterschied zwischen innerstaatlicher und zwischenstaatlicher Berechnung. Die innerstaatliche Berechnung bezieht sich auf die Versicherungszeit in einem bestimmten Land. Die Regelungen für jedes EU-Land sind unterschiedlich und die Rentenversicherung wirkt nur, wenn die Bestimmungen in dem jeweils geltenden Land erfüllt sind.

Bei der zwischenstaatlichen Regelung sind anteilige Leistungen von Bedeutung: Hier wird die Rente nach deutschem Recht berechnet und bezieht die Dauer der Erwerbstätigkeit im Ausland mit ein. Dies schließt außerdem Hochschulbesuche oder Phasen der Arbeitsunfähigkeit ein, die in Deutschland unter Umständen vorteilhafter gewertet werden als im Ausland. Die zwischenstaatliche Berechnung ermöglicht insgesamt am Ende oft einen höheren Rentenbetrag und ist deshalb von großer Bedeutung. Das Europarecht steht an dieser Stelle also über nationalen Gesetzen, so wird für den Arbeitnehmer sichergestellt, dass für ihn bei einer Erwerbstätigkeit im Ausland keine Nachteile entstehen.

Sozialversicherungsabkommen mit Staaten außerhalb der EU

Auch außerhalb der EU hat Deutschland mit vielen Staaten Sozialversicherungsabkommen. Darunter finden sich Australien, die USA, Kanada und viele weitere Staaten. Mit diesem Sozialversicherungsabkommen können Deutsche, die im Ausland leben und arbeiten, ihre Rentenansprüche geltend machen. Bei Erwerbstätigkeit in einem Land, das außerhalb der Europäischen Union liegt und mit dem außerdem kein Sozialversicherungsabkommen besteht, wird nach den Bestimmungen des jeweiligen Landes, in dem der Arbeitnehmer eine Erwerbstätigkeit ausübt, entschieden. Das schließt somit auch die innerstaatlichen Berechnungen aus, um eventuelle Lücken aber zu vermeiden, kann der Arbeitnehmer auf freiwilliger Basis Abgaben in die Deutsche Rentenversicherung leisten.

Antragstellung

Für deutsche Arbeitnehmer, die im Ausland leben und arbeiten, stellt sich die Frage, wo der Antrag auf die Rentenversicherung zu stellen ist. Hier ist wichtig, wo der Arbeitnehmer gemeldet ist: Mit Wohnsitz in Deutschland wird der Antrag in Deutschland gestellt. Angegeben werden dabei auch alle wichtigen Details über die Dauer und Art der Beschäftigung im Ausland, sofern es sich dabei um EU-Staaten oder Länder mit Sozialversicherungsabkommen handelt. Für Länder, die weder in der EU liegen oder mit denen es bestimmte Abkommen gibt, gilt, dass sich der Antragsteller direkt an die jeweilige Auslandsbehörde wenden muss. Hat der Arbeitnehmer außerdem seinen Wohnsitz in einem EU-Land oder einem Abkommen, mit denen Verträge bestehen, kann der Vertrag direkt im Wohnland gestellt werden.

Der Träger übermittelt dann alle wichtigen Anträge an die Deutsche Rentensicherung. Befindet sich der Wohnsitz in einem anderen Land als den oben genannten, so muss der Antrag bei einem deutschen Konsulat eingereicht werden. Eine weitere Möglichkeit, die die Formalitäten weniger komplex macht, ist die Entsendung des Arbeitnehmers von seinem Arbeitgeber. Dabei gibt es Bedingungen, die eingehalten werden müssen: Der Auslandsaufenthalt muss befristet sein und darf, je nach Land, nicht länger als ein bis fünf Jahre sein. Bei dieser Art der Entsendung ist der Arbeitnehmer nach deutschem Recht rentenversichert. Um insgesamt eventuelle Lücken zu schließen und den maximalen Rentenbeitrag zu sichern, sollte der Arbeitnehmer über all die Jahre der Erwerbstätigkeit und der eventuellen Weiterbildungsmaßnahmen oder andere Gegebenheiten, die am Ende wichtig werden können, einen Überblick behalten und wichtige Dokumente sammeln.

Private Rentenversicherung und alternative Vorsorge

Abgesehen von den gesetzlichen Versicherungen gibt es für Arbeitnehmer auch immer die Möglichkeit der privaten Vorsorge. Oftmals ist es möglich, private Maßnahmen zur Altersvorsorge auch im Ausland fortzusetzen, sofern eine deutsche Postanschrift und Bankverbindung vorhanden sind. Auch hier gilt es, sich frühzeitig mit den jeweiligen Bestimmungen zu befassen. Des Weiteren besteht die Option der alternativen Vorsorge, etwa durch Investitionen in Aktien oder durch den Erwerb von Immobilien. Hier stellen verschiedene Konzepte, je nach Kapital und Vorstellen, eine gute Möglichkeit der privaten und alternativen Rentenvorsorge dar.

Fazit

Bei all der Spannung, die durch einen Umzug ins Ausland entsteht, sollte die Sicherung der Rente und damit die Altersvorsorge nie außer Acht gelassen werden. Für Arbeitnehmer, die sich weiterhin innerhalb der EU befinden oder in einem Land arbeiten, mit dem Sozialversicherungsabkommen bestehen, haben es hier grundsätzlich leichter, ihre gesetzliche Rente zu sichern. Die Rentenbeiträge werden aus inner- und zwischenstaatlichen Regelungen berechnet und dabei zum Vorteil des Arbeitnehmers ausgelegt. Um im Alter garantiert den Höchstbetrag zu erhalten, sollte der Arbeitnehmer über die gesamte Dauer der Erwerbstätigkeit sicherstellen, dass alle Details gelistet und wichtige Dokumente aufbewahrt werden. Dies gilt ebenfalls für Gegebenheiten wie Berufsunfähigkeit, die bei der späteren Berechnung der Rente wichtig werden.

Die Bestimmungen für die Antragstellung der Rente richten sich zudem nach dem jeweiligen Wohnsitz des Antragsstellers. Für Arbeitnehmer, die in einem Land arbeiten, dass sich außerhalb der EU befindet oder mit dem keine gesonderten Abkommen bestehen, gilt es, sich zunächst mit den Regelungen des neuen Heimatlandes zu befassen und zwischenstaatliche Berechnungen fallen hier zumeist weg. Es ist zudem ratsam, sich über private und alternative Altersvorsorgemaßnahmen zu informieren.  

Erstellungsdatum 15.12.2019
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