Schwangerschaft und Elternzeit im Ausland

Du und dein Partner arbeiten im Ausland. Ihr seid glücklich mit der Lebenslage, mit der Beziehung, mit der Arbeit und allem Drum und Dran. Es steht ein neuer Abschnitt vor der Tür, denn ihr habt herausgefunden, dass sich Nachwuchs ankündigt. Juchuu, das sind erstmal freudige Nachrichten. Aber nun geht es darum zu verstehen, wie das alles im Ausland funktioniert. Auch in Deutschland ist es nicht einfach das System zu verstehen. Wer kann wann wie viel Elternzeit nehmen? Wo gibt es welche Unterstützung (finanziell, aber auch andere)? Wie wollen sich die frischgebackenen Eltern die neu gewonnene Verantwortung teilen? So viele Fragen. In Deutschland ist profamilia eine gute Anlaufstelle.

Schwanger im Ausland

Wenn man nun schwanger im Ausland ist, kommen eventuell ganz neue Fragen dazu. Welche Staatsangehörigkeit bekommt das Kind? Welchen Pass kann man beantragen? Welche Rechte bringt das mit sich?

Vorsorge und Geburt

Bereits am Anfang der Schwangerschaft sollte man sich informieren, wie die Vorsorge im Land gehandhabt wird. An welchen Arzt wendet man sich, wie oft werden Vorsorgeuntersuchungen durchgeführt, gibt es vielleicht deutsch- oder englischsprechendes Personal, dass sich um dich kümmern kann? Was übernimmt die Versicherung oder wird eine zusätzliche Versicherung benötigt? Und dann gibt es noch das Thema, ob das Kind im Krankenhaus geboren werden soll oder zu Hause? Hausgeburten gibt es so in Deutschland nicht mehr, da die Versicherungen für Hebammen zu teuer ausfallen. In manch anderen Ländern ist das aber noch möglich. Nicht jedem liegt das. Eventuell möchte man eine Hebamme an der Seite haben, die Deutsch spricht. Dies ist zwar nicht die Norm, gibt es aber auch. Um das herausrauszufinden, wendet man sich am besten an den lokalen Hebammenverband. Hebammen helfen auch gerne bei dem Wochenbett und zu Fragen rund ums Stillen. In manchen Ländern gibt es auch Stillgruppen, die einem unterstützten den richtigen Weg zu finden.

Staatsangehörigkeit

Zur Frage der Staatsangehörigkeit des Kindes muss man erstmal klären, welche Staatsangehörigkeit die Eltern haben. Wenn beide Eltern deutsche Staatsangehörige sind und im Ausland leben, hat das Kind ein Recht auf die deutsche Staatsangehörigkeit. Das ist auch der Fall, wenn nur ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Die deutsche Staatsangehörigkeit wird also in diesem Fall durch Geburt erworben. Wenn beide Elternteile verschiedene Staatsangehörigkeiten haben, kann das Kind beide Staatsangehörigkeiten bei Geburt erhalten. Ein deutscher Kinderreisepass kann beim Auswärtigen Amt beantragt werden. Gut zu wissen: für Kindern dessen Eltern deutsche Staatsangehörige sind, aber selbst im Ausland geboren wurden (nach 01.01.2000) muss der Antrag zur deutschen Staatsangehörigkeit bei der deutschen Auslandsvertretung (Deutsche Botschaft in dem jeweiligen Land) innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes stattfinden.

Deutsche Botschaft

Die Deutsche Botschaft kann bei vielen Detailfragen weiterhelfen. Zum Beispiel, wenn nun die Eltern nicht verheiratet sind und der Vater nur die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, muss die Vaterschaft nach deutschem Recht anerkennt werden. Auch beim Sorgerecht hilft die deutsche Botschaft weiter. Zum Beispiel, hängt das Sorgerecht vom gewöhnlichen Aufenthaltsortes des Kindes ab und nicht vom gewöhnlichen Aufenthaltsortes der Eltern. Auf der Internetseite der deutschen Auslandsvertretung in deinem Wohnland findest du mehr Informationen über die geltenden Rechte.

Nach der Geburt

Elternzeit im Ausland

Nun ist das Kind auf dem Weg und wer soll sich um es kümmern? Darf der Vater auch Vaterschaftsurlaub im jeweiligen Ausland nehmen? Wie viele Wochen hat die Mutter nach der Geburt Recht auf bezahlte (wenn vor Geburt in Arbeitsverhältnis) arbeitsfreie Zeit (Mutterschutz)? Wie lange muss der Arbeitgeber den Arbeitsplatz halten? Jedes Land hat da so seine eigenen Regeln. Am besten gut vor der Geburt informieren und als angehende Eltern absprechen, damit eine Lösung gefunden werden kann mit der beide glücklich sind. Eine Übersicht über Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub und Elternzeit in EU-Ländern findet man zum Beispiel beim Europäischen Parlament.

Kindergeldb im Ausland

Wenn das Kind dann erstmal auf der Welt ist, haben die Eltern Anspruch auf Kindergeld. Dies mag in unterschiedlichen Ländern unterschiedlich hoch ausfallen. Die Europäische Kommission hat eine Übersicht über Familienleistungen in einzelnen EU-Ländern zusammengestellt. Auch darüber wie viel man als kleine Familie ungefähr monatlich verbrauchen wird und ob der Staat in dem man wohnt noch andere finanzielle Unterstützung gibt. Unter bestimmten Umständen können im Ausland lebende Deutsche auch Anspruch auf Kindergeld in Deutschland haben.

Fazit

So eine Schwangerschaft ist aufregend, kann aber auch viele Frage aufwerfen. Egal in welchem Land man lebt, man sollte sich gut informieren, um den richtigen Weg für sich und seine kleine Familie zu finden. Um sich gut vorzubereiten, ist es empfehlenswert sich mit anderen werdenden und neuen Eltern auszutauschen. Dabei ist solltest du andere Familien nicht zu verurteilen, die einen anderen Weg einschlagen (z. B. Stillen oder Fläschchen) und dich selbst nicht den negativen Urteilen anderer auszusetzen. Die Zeit vor und nach der Geburt bringt viel Veränderung.  

Erstellungsdatum 10.08.2017
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